„Unsere Rente ist sicher!“
Das war einmal! Ohne eine persönliche Altersvorsorge ist der Weg in die viel zitierte Altersarmut vorprogrammiert.
Wenn Sie sich fragen, wie Sie optimal für Ihren Ruhestand vorsorgen können, wie Sie Ihren gesetzlichen Rentenanspruch ergänzen oder gar als Selbständiger selbst bestimmen möchten, wann Sie in den Ruhestand eintreten, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.
Denn der Weg für die optimale Altersvorsorge ist so individuell, wie der Lebensverlauf eines jeden Einzelnen. Da gibt es keine Lösung „von der Stange“. Jedes Altervorsorgeprodukt wird nur bis zu einem bestimmten Aufwand gefördert. Deshalb ist eine Kombination der geförderten Vorsorgemaßnahmen sinnvoll, wenn eine ausreichende Altersversorgung erreicht werden soll. Bei der Kombination der staatlich geförderten Vorsorgeprodukte können die Vorteile jedes Produkts in Anspruch genommen werden.
Lassen Sie sich von uns Ihr persönliches Altersvorsorge-Konzept erstellen und nutzen Sie optimal die Fördermöglichkeiten, die Ihnen der Staat bietet.
Geförderte Altersvorsorge nach dem Alterseinkünftegesetz
Die Basisrente ist eine steuerlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Die Rürup-Rente, wie sie auch genannt wird, ersetzt bei gutverdienenden Selbstständigen die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber auch gutverdienende Angestellte können über eine Basisrente Ihre private Vorsorge aufstocken und Steuervorteile nutzen.
Die Riesterrente wurde nach Absenken des Rentenniveaus 2002 eingeführt, um einen Anreiz in der Bevölkerung zu schaffen, durch privates Sparen, die entstandene Versorgungslücke zu schließen. Durch die Grund- und Kinderzulage, sowie die gewährten Steuervorteile soll der Aufbau einer zusätzlichen Rente erleichtert werden. Gerade für Frauen, mit häufig niedrigem oder aufgrund von Kindererziehungszeiten fehlendem Einkommen, ist diese Form der Vermögensbildung fürs Alter geeignet. Aber auch für weitere Personengruppen, die eine geförderte Altersvorsorge suchen, die Steuervorteile bietet, kann die Riesterrente eine Alternative sein.
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung...und Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie dabei
2005 wurde jedem Arbeitnehmer ein gesetzlicher Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung eingeräumt. Es stehen verschiedene Durchführungswege zur Verfügung. Die häufigste Variante ist die Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung. Mit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 01.01.2019 wurde die Umsetzung der bAV modifiziert und im Sinne des Sparers gestärkt.
Die private Altersvorsorge in Form einer Rentenversicherung, ist die für Sie flexibelste Art der Vorsorge. Sie entscheiden erst im Alter, ob Sie eine monatliche Rente ausgezahlt haben wollen, die gesamte Summe auf einmal oder eine Kombination der beiden Varianten. Die monatlichen Einzahlungen erbringen Sie in voller Höhe selbst, dafür gibt es in der Auszahlungsphase einen steuerlichen Vorteil bei der Besteuerung der Erträge, im Rahmen der Ertragsanteilbesteuerung.