Private Vorsorge

Die Vorteile einer privaten Altersvorsorge liegen in der Flexibilität für Sie als Sparer während der Einzahlungsphase und der geringeren Besteuerung in der Auszahlungsphase.
Die modernen Vorsorgeprodukte von heute ermöglichen eine Anpassung des Vertrages an die jeweilige Lebenssituation. Sei es die Beitragsaussetzung während der Elternzeit, eine Teilauszahlung bei unvorhergesehenen finanziellen Engpässen oder die Vorverlegung des Beitragsabrufs wegen vorzeitigem Renteneintritt, um nur 3 Beispiele zu nennen.
Während die Beiträge zur privaten Altersvorsorge nicht als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, ergibt sich der Steuervorteil in der Auszahlungsphase, aufgrund der Ertragsanteilbesteuerung lebenslanger Leibrenten.
Die Höhe des Ertragsanteils (Zinsanteils) richtet sich nach dem Lebensalter des Rentners bei Rentenbeginn und ändert sich während der weiteren Rentendauer nicht mehr. Die Ertragsanteilbesteuerung gilt für:

  • Kapitalversicherungen mit Rentenwahlrecht
  • Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht
  • Einer sofort beginnenden Leibrente
  • Direktversicherungen, deren Beiträge pauschal versteuert wurden.
Alter bei Rentenbeginn Ertragsanteil in %
55 26
58 24
60 22
62 21
63 20
65 18
67 17
68 16
70 15

Der Ertragsanteil gibt somit an, wie groß der Teil der Rente aus einem privaten Vorsorgevertrag ist, den der Sparer ab Rentenabruf versteuern muss.

Wenn Sie aus dem Vertrag eine Rente i. H. v. 1.000 € erzielt wird und der Sparer im Alter von 67 Jahren in Rente geh,t müssen 17% der Rente also 170 € mit seinem persönlichen Steuersatz versteuert werden. 830 € der Rentenzahlung kommen steuerfrei zur Auszahlung.

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