Basisrente (Rürup-Versicherung)

Beiträge für Rürup-Verträge werden steuerlich so behandelt wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskasse und zu den berufsständischen Versorgungseinrichtungen.

88% der förderfähigen Altersvorsorgeaufwendungen sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Dies gilt für einen Altersvorsorgehöchstaufwand für Alleinstehende i. H. v. 21.388 € und für Verheiratete 42.776 €. (Stand: 2019)

Der absetzbare Anteil steigt jedes Jahr um 2 %, so dass ab dem Jahr 2025 die Altersvorsorgeaufwendungen voll als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen senken.

Basisrenten sind in der Auszahlungsphase in voller Höhe zu versteuern und es entfallen Krankenkassenbeiträge darauf.

Wer jedoch aufgrund hoher Einkünfte seine Steuerlast drücken möchte, hat in den meisten Fällen den rechnerischen Vorteil auf seiner Seite, wie das folgende Berechnungsbeispiel zeigt:

Kunde 35 Jahre, Jahresbruttoeinkommen i. H. v. 60.000 €, monatlicher Beitrag i. H. v. 500 €, Laufzeit bis Renteneintrittsalter 67 Jahre.

 

 

Jahr Jahresbeitrag Steuerersparnis Nettoaufwand Ersparnis
2019 6.000,00 € 2.527,02 € 3.472,98 € 42,1 %
2022 6.000,00 € 2.663,27 € 3.336,73 € 44,4 %
2025-2050 6.000,00 € 2.808,68 € 3.191,32 € 46,8 %
Summe 192.000,00 € 88.867,91 € 103.132,09 € 46,3 %

 

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