Weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben durch Entgeltumwandlung - so der Ansatz des Staates, die betriebliche Altersversorgung noch interessanter zu machen.
Der vom Arbeitsentgelt in eine betriebliche Versorgung umgewandelte monatliche Betrag ist bis zu 268 € von der Sozialversicherungspflicht befreit und bis zu 536 € steuerfrei. (Stand: 2019) Diese Beträge werden jährlich an die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.
Die vom Arbeitgeber eingesparten Sozialversicherungsbeiträge werden häufig dem Arbeitnehmer zur Direktversicherung dazugegeben. Ab 2019 sind die Arbeitgeber verpflichtet bei Neuverträgen pauschal 15 % vom umgewandelten Betrag der bAV des Arbeitnehmers zuzuführen. Für Altverträge gilt diese Regelung ab 2022.
Wie sich der Steuervorteil und die Einsparung an Sozialversicherungsbeiträgen bei einem ledigen 30-jährigen Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen i. H. v. 3.000 €, Steuerklasse I ohne Kinder darstellen, sehen Sie hier:
Nettoeinkommen ohne bAV | Nettoeinkommen mit Entgeltumwandlung | ||
Bruttoeinkommen | 3.000,00 | € | 3.000,00 € |
268,00 € (davon AG-Zuschuss 40,20 €) | |||
Steuerbrutto | 3.000,00 | € | 2.772,20 € |
Steuerabzüge | 476,49 | € | 411,33 € |
SV-Beiträge | 603,75 | € | 557,90 € |
1.919,76 | € | 1.802,97 € |
Die 268 € Sparbeitrag setzen sich somit zusammen aus:
AG-Zuschuss 40,20 €
Ersparnis an Steuern 65,16 €
Ersparnis an SV-Beiträgen 45,85 €
Gesamtersparnis 151,21 € + Nettoaufwand 116,79 €
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